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Führerschein - Klassen
Übersicht über die neuen Führerschein-Klassen

- Warum diese Änderungen ?
- Was ist neu ?

Seit dem 01. Januar 1999 gilt das neue Führerscheinrecht mit den internationalen Führerschein-Klassen bzw. Fahrerlaubnis-Klassen. Ziel ist eine Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts mit gegenseitiger Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedstaaten. Der EU-Führerschein war geboren. Diesen erwerben Sie heute, wenn Sie einen Führerschein machen.

Aus den ursprünglichen Klassen 1 bis 5 wurden die nachfolgend dargestellten Klassen, die seit dem 01.01.1999 Gültigkeit besitzen. Die neuen Klassen besitzen wiederum teilweise Unterklassen (insgesamt gibt es bis heute 16 Fahrerlaubnisklassen - Stand 12/2005), wovon an dieser Stelle nur die wesentlichen dargestellt werden sollen:

A
Motorrad ohne Leistungsbegrenzung (unbeschränkt); Direkteinstieg ab dem 25. Lebensjahr möglich.
AMotorrad mit Leistungsbegrenzung (beschränkt auf 25 KW). Einstieg ab dem 18. Lebensjahr; nach 2 Jahren automatische Aufhebung der Begrenzung (ohne Umschreibung oder Nachweis / Prüfung).
A1Leichtkraftrad (bis 125 ccm, Geschwindigkeitsbegrenzung: 80 Km/h). Einstieg ab dem 16. Lebensjahr möglich; Einsparung durch Anrechnung bei Führerschein-Erweiterung (ab 18. Lebensjahr...).
B"PKW-Führerschein" Führung eines Kraftfahrzeuges bis
3,5 t zulässiger Gesamtmasse (PKW und LKW); Einstieg ab dem 18. Lebensjahr.
BEfür Anhängerbetrieb über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (unter bestimmten Voraussetzungen); sinnvoll und notwendig z. B. bei Pferdebesitzern und Handwerkern....
CLKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht, Anhänger bis 750 kg; Vorbesitz Klasse B, ab 18 Jahre
CEwie oben, Anhänger über 750 kg, Lastzüge, Sattelzüge
LLand- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 32 Km/h); zwei zulassungsfreie Anhänger dürfen mitgeführt werden (dann max. 25 Km/h); ab dem 16. Lebensjahr möglich.
MRoller oder Leichtkraftrad (bis 50 ccm, Geschwindigkeitsbegr.: 45 Km/h). Einstieg ab dem 16. Lebensjahr möglich.
MofaPrüfbescheinigung (ab dem 15. Lebensjahr).
Smehrspurige KFZ (z.B. Quad),
ab 16 Jahre bis 45 Km/h und bis 50 ccm
Leicht PKW (bis 45 Km/h und unter 350 Kg Leergew.)
TTrecker für Land- und Forstwirtschaft über 32 Km/h;
ab 16 Jahre = 40 Km/h
ab 18 Jahre = 60 Km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)

Dies und noch mehr erläutern wir Ihnen gerne ausführlich im persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an ! Vereinbaren Sie einen Termin - gerne auch außerhalb unserer Bürozeit !

  • Wir bieten Ihnen in jeder unserer Filialen (Rastede und Großenmeer) an zwei Wochentagen theoretischen Unterricht (jeweils eine Doppelstunde pro Unterrichtseinheit).
  • Profitieren Sie von unserem Informationsvorsprung: Durch unseren Vorsitz im Fahrlehrerverband (Kreisverband Ammerland) erfahren Sie frühzeitig von Trends und Neuerungen.
  • Durch langjährige praktische Erfahrung, einer Moderatoren-Ausbildung Ihres Fahrlehrers sowie dem Einsatz moderner (interaktiver) Unterrichtsmedien sichern Sie sich ihren Lernerfolg.
Mit uns erreichen Sie Ihr Ziel !
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